Laut BattG sind wir dazu verpflichtet, unsere Kunden über die Regelungen und Pflichten zur Entsorgung und Rücknahme gebrauchter Batterien und Akkus zu informieren.
- Endverbraucher sind nach §11 BattG zur Rückgabe verbrauchter Batterien und Akkus verpflichtet.
- Schadstoffhaltige Batterien und Akkus sind mit der durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet, unter der das chemische Symbol des beinhalteten Schwermetalles steht (Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber und Pb für Blei).
- Batterien und Akkus dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden, sondern können bei uns oder an jeder dafür vorgesehenen Sammel- und Rücknahmestellen unentgeltlich abgegeben werden. Unsere Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich auf Altbatterien der Art, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben, sowie auf die Menge, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen.